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Aktuelle Besuchsregelungen

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Seit dem 06. April 2023 gelten bei uns folgende Besuchsregelungen

Spaziergänge und Zimmerbesuche

Spaziergänge und Zimmerbesuche müssen nicht mehr angekündigt oder über Terminland gebucht werden. Es steht Ihnen vollkommen frei, wann Sie Ihre/n Angehörige/n besuchen.

Besuch Mühlen-Café

Eine Terminbuchung für das Mühlen-Café ist weiterhin über das Portal Terminland nötig. Nur so können wir die zu Verfügung stehenden Tische für Sie reservieren.

Bei einer Onlinebuchung über Terminland buchen Sie ab sofort bitte immer die Zeit, zu der für Sie ein Tisch im Mühlen-Café reserviert ist. Ihre/n Angehörige/n können Sie gerne kurz vorher selbst auf dem jeweiligen Wohnbereich abholen.

Wenn Sie möchten, können Sie an Ihren Besuch im Mühlen-Café noch einen Zimmerbesuch oder einen Spaziergang anschließen. Eine Vermerkung desselbigen ist aktuell nicht nötig.

Test- und Maskenpflicht

Es besteht keine Testpflicht. Diese Regelung gilt für alle Arten von Besuchen. Auch die Maskenpflicht wird, bis auf weiteres, ausgesetzt.

Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitten wir Sie – zum Schutz aller Bewohner – dennoch eine Maske zu tragen. Die Verweildauer in den Bewohnerküchen und im Rosengarten bitten wir höflichst so kurz wie möglich zu halten, um dort das Therapieangebot nicht zu stören.