Definition Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, bezuschusst durch die Pflegekasse in der Regel maximal 28 Tage bzw. bis zum Höchstbetrag von 1.774 € (sowie Verhinderungspflege 1.612 €) pro Jahr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt.
Tagessätze
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Tagessatz | 117,05 € | 142,90 € | 159,08 € | 175,94 € | 183,50 € |
Max. Zuzahlung der Pflegekasse am Tag | 88,27 € | 104,45 € | 121,31 € | 128,87 € |
Unsere Preise verstehen sich als Komplettpreise je nach Pflegegrad. Komfortzimmer bieten wir je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis an.
Folgende Regelleistungen sind in diesem Entgelt enthalten
1. Pflegeleistungen
- Allgemeine Betreuung und Beratung
- Fachgerechte Pflege je nach Pflegebedürftigkeit und anerkannten Pflegestandards
- Durchführung aller vom Arzt verordneten behandlungspflegerischen Massnahmen
- 24 h – Notruf des Pflegepersonals
2. Verpflegungsleistungen
- Frühstück inkl. Getränke
- Mittagessen inkl. Getränke
- Nachmittagskaffee
- Abendessen inkl. Getränke
- Zwischenmahlzeiten und eine Nachtmahlzeit nach Bedarf
3. Zimmer und Ausstattung
- Wohnen in schönen Zimmern mit eigener Dusche / WC
- Bereitstellung eines Telefonanschlusses im Zimmer
- Fernseh- bzw. SAT-Anschluss im Zimmer
- Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll, Strom, Gebäudeversicherung, etc.)
- Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
4. Hauswirtschaftsdienste
- Regelmäßige Reinigung der Zimmer und der sanitären Einrichtungen
- Überlassung sowie Waschen der hauseigenen Handtücher und der Bettwäsche
- Pflege der Gemeinschaftsräume
5. Kultur und Freizeit
- Teilnahme an aktivierenden Maßnahmen und therapeutischen Angeboten
- Ausflüge und Besichtigungen
- Gedächtnistraining und Gruppentherapie
- Gesellschaftsspiele
- Gymnastik- und Sportveranstaltungen
- Kaffeenachmittage & Kulinarische Veranstaltungen
- Feste und saisonale Feierlichkeiten
- Kirchliche Andachten
- Kreativgestaltung wie z.B. Malen und Basteln
- Musizier- und Gesangskreise
- Seelsorgerische Dienste
- Rezeptionsservice
Im Heimentgelt nicht enthalten sind Kosten für:
- Frisör
- Fußpflege
- ärztlich verordnete Physiotherapie, Massagen, u.ä.
- Rezeptgebühren
- Zusätzliche Getränke
- Fahrdienste
- Persönliche Toilettenartikel
- Wäscheleistung für nicht hauseigener Bettwäsche sowie Handtücher und Waschlappen
- Kleidung für Chemische Reinigung
- Telefonanschluß
- Musiktherapie
- Komfortzimmer